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Elterninfos

 


Elternbeirat

Der Bildungsauftrag an Grundschulen ist eine Aufgabe, die von der Schule in bestmöglicher Zusammenarbeit mit dem Elternhaus getragen wird. Damit hierin optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden können, ist es wichtig und notwendig, die Interessen und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen. Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Gremien und Beteiligungsmöglichkeiten vor, in denen Eltern das Schulleben mitgestalten können. Eines dieser Gremien ist der Elternbeirat.

Im Schuljahr 2024/25 wurde ein neuer Elternbeirat der Grundschule Alteglofsheim-Köfering für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Die Mitglieder und ihre Positionen können Sie der folgenden Liste entnehmen: 

 

Jessica Mäusl 

1. Vorsitzende 

Bianca Arlt

2. Vorsitzende 

Theresa Gerhard

Kassenbeauftragte 

Sonja Wagner

Schriftführerin 

 Gisela Eßberger

Kassenprüferin

Monika Voigt

stellv. Schriftführerin 

Manuela Menacher

 

Laetitia Piot

 

Ajah Helen

 

Tanja Schwarz

 

Gabriele Eckmann Schmid Katharina


 

Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Mitglieder unabhängig voneinander mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich erreichen Sie den Elternbeirat per E-Mail: ebgs.koefalt@gmail.com

 

Klassenelternsprecher

  • 1a
  • 1b
  • 1c
  • 2a
  • 2b
  • 2c
  • 3a
  • 3b
  • 3c
  • 4a
  • 4c
Ingrid Semmelmann
Sandra Erhard
Sabrina Stadler
Bianca Arlt
David Oberlein
Gerlinde Blaschke
Sandra Blanke
Anja Reitsch
Tanja Schwarz
Bianca Arlt
Dennis Brunner

















 

Schulmanager

Aktuelle Informationen und Elternbriefe finden Sie über Ihren Login beim Schulmanager.

https://www.schulmanager-online.de/ 

 

Krankheit und Entschuldigung

  • Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich, ausgeschlafen und vorbereitet um spätestens 8.00 Uhr zum Unterricht erscheint. Denken Sie auch an ein ausgewogenes Frühstück, das die Konzentration Ihres Kindes fördert.
  • Leider ist kein Kind vor Krankheiten gefeit. Sollte ihr Kind erkrankt sein und die Schule nicht besuchen können, ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind bereits am ersten Fehltag im Schulmanager vor 8 Uhr krankmelden.
  • Sollte die Erkrankung mehrere Tage andauern, bitten wir um Information im Schulmanager.
  • Die Klassenlehrkraft kann spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest einfordern.

     

Unterrichtsbefreiungen 

  • Ferienzeit ist Reisezeit, und viele nutzen die Gelegenheit, sich an fernen Orten zu erholen. In diesem Zusammenhang werden jedes Jahr wieder Fragen an uns herangetragen, inwieweit bereits vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien Schüler vom Unterricht befreit werden können.
  • Wir weisen Sie daher darauf hin, dass wir außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage grundsätzlich keine Beurlaubung gewähren können.
  • Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vorgesehen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag über den Schulmanager stellen und diesen auch begründen.
  • Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Urlaubs- oder Reisetermine keine Ausnahmefälle darstellen und als solche nicht anerkannt sind. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist kurz vor und kurz nach den Ferien nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb höflichst, Ihre Urlaubsplanung immer mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen, auch wenn dies leider gegebenenfalls zu höheren Kosten bei Ihnen führt.
  • Wenn Sie eine Befreiung aufgrund eines Arzttermins o.ä. wünschen, reichen Sie diese bitte im Modul Beurlaubung mindestens einen Tag vorher über den Schulmanger ein.